Dolmetschen Deutsch <> Polnisch

Als öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die polnische Sprache hatte ich bereits zahlreiche außergewöhnliche Dolmetscheinsätze zu meistern. Ob auf einer ehemaligen Eisenbahnhubbrücke ca. 40 m über dem Wasser, in einem engen Messschacht unter der Erde, auf dem Vorfeld eines Flughafens, neben dem Pfarrer stehend bei einer kirchlichen Trauung, auf einem Zollboot, einem Schießplatz, bei einer Exhumierung auf dem Friedhof oder gar im Kühlraum eines Krankenhauses am offenen Sarg...

 

Diese nicht alltäglichen Erfahrungen haben meinen beruflichen Alltag enorm bereichert. Neben Flexibilität, steter Einsatzbereitschaft und einer hohen Belastungsfähigkeit erfordern sowohl extreme Situationen als auch die alltäglichen Dolmetschaufträge bei Beratungen zwischen Geschäftspartnern, bei der Polizei oder bei Gericht einen nicht zu unterschätzenden Zeitaufwand für die terminologische Vorbereitung, bei der auch eine entsprechende Unterstützung seitens des Auftraggebers eine große Rolle spielen kann. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in meinen AGB für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge.

 

Bei welchen Vorhaben darf ich Sie als Sprachmittlerin unterstützen?

 

Ich biete Ihnen folgende Dolmetschdienstleistungen:

 

Konsekutivdolmetschen

Beim Konsekutivdolmetschen werden kürzere oder längere Redeabschnitte zeitversetzt übertragen. Der Dolmetscher hört also dem jeweils Sprechenden zu und gibt dessen Beitrag am Ende, im Allgemeinen mit Hilfe von Notizen, in einer anderen Sprache wieder. Im Gegensatz zum Simultandolmetschen muss hier in etwa die doppelte Zeit für einen Redebeitrag eingeplant werden.

 

Diese Art des Dolmetschens ist z. B. für Gespräche und Verhandlungen in nicht allzu großen Gruppen (Verhandlungsdolmetschen), bei Besuchen von Behörden, Geschäftspartnern und Messen (Messe- und Begleitdolmetschen) sowie bei Arbeitsessen, Festreden, Vorträgen oder Präsentationen gut geeignet.

 


Flüsterdolmetschen

Der Dolmetscher sitzt oder steht neben der Person, für die gedolmetscht wird, und flüstert den jeweiligen Beitrag simultan direkt ins Ohr. Diese spezielle Form der Verdolmetschung eignet sich für max. drei Personen.

 


Behördendolmetschen

Das Gerichts- und Behördendolmetschen bezeichnet den Einsatz bei Gerichten, Ämtern, Polizei, Anwälten und Notaren, Zoll, Gutachtern usw. Hierbei kommen verschiedene Dolmetschtechniken zur Anwendung.

Während eines Gerichtsverfahrens wird in der Regel für eine Person, z. B. den Angeklagten, simultan flüsternd gedolmetscht. Äußert sich diese Person, ist für alle Beteiligten konsekutiv und laut zu dolmetschen. Auch das Dolmetschen vom Blatt bzw. Stegreifübersetzen von Dokumenten gehört zum Alltag eines Dolmetschers bei Gericht.

Bei einer polizeilichen Vernehmung wiederum ist meist das konsekutive Gesprächsdolmetschen dominierend.