
1. Honorar für Übersetzungen:
Ich biete Ihnen eine hochwertige Übersetzung Ihrer Texte zum fairen Preis.
Der Preis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Textlänge und dem Fertigstellungstermin.
- Standard-Service - ab 1,00 EUR*/Normzeile (55 Zeichen)
- 24-Stunden-Service - Zuschlag 50%
- Express (am selben Tag) - Zuschlag 100%
- Beglaubigung - Zuschlag 0,10 EUR*/Normzeile
- Urkunden, Zeugnisse - ab 20,00 EUR*/Stück
Bei kurzen Texten werden mindestens 30 Normzeilen berechnet.
Ich erstelle Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Dazu benötige ich sämtliche für den Auftrag relevante Daten. Der Auftrag gilt als angenommen, sofern er von mir schriftlich bestätigt wurde.
2. Dolmetscheinsätze nach Absprache 45,00 - 55,00 EUR/Std.*
Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand und schließt die notwendige An- und Abfahrt zum Einsatzort ein. Evtl. anfallende Reise- und Übernachtungskosten übernimmt der Auftraggeber.
3. Die Gebühr für die Teilnahme an einem Sprachkurs richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer sowie der zu absolvierenden Stunden. Gern unterbreite ich Ihnen auch ein Angebot für Einzelunterricht mit individuellen Inhalten.
*) Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.


1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzer bzw. Dolmetscher (im
weiteren "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (Kunden), soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie
ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung / Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Bei
Übersetzungsaufträgen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig,
spätestens jedoch bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, äußere Form, Beglaubigung, Verwendungszweck der Übersetzung
etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben. (2) Bei Dolmetschaufträgen hat der
Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens jedoch bei
Auftragsvergabe, über die besonderen Bedingungen des Dolmetscheinsatzes zu
unterrichten. Diese wären unter anderem: Dolmetschtechnik (Konsekutiv- oder
Verhandlungsdolmetschen), Forum, in dem gedolmetscht werden soll (z.B.
Verhandlungen, Präsentationen, Seminare, Schulungen etc.), Sachgebiet (z.B.
Technik, Wirtschaft, Vertragsrecht etc.), Zielgruppe, für die gedolmetscht
werden soll (eventuell Teilnehmerliste bereitstellen), zeitlicher Rahmen des
Dolmetscheinsatzes. (3) Informationen und Unterlagen, die
zur Erstellung der Übersetzung, Erfüllung des Dolmetscheinsatzes bzw. zur
Erbringung von sonstigen Leistungen notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu
stellen (Vorträge bzw. Unterlagen zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz,
Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.).
(4) Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung
für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung
angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den
Auftragnehmer frei.
3. Ausführung und
Mängelbeseitigung
(1) Lieferfristen und -termine werden
bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer kommt jedoch
nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den
er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf
höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und
Honorare neu zu verhandeln. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen sind in
jedem Falle zu erfüllen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, dem
Auftragnehmer bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte
Leistungen zu bezahlen. Weitergehende Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Sollte der Auftragnehmer bei
Dolmetschterminen aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert
sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten
ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus
diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
(3) Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden,
sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber
beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw.
allgemein verständliche Version übersetzt. Stilistische Verbesserungen und Anpassungen an branchen-
oder hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel.
(4) Verlangt der Auftraggeber die
Versendung von Übersetzungsarbeiten, so erfolgt dies seitens des Auftragnehmers
per E-Mail, mit normaler Post (keine Eilpost, kein Einschreiben) oder per
Telefax. Andere Lieferarten müssen schriftlich vereinbart werden. Alle
Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Das Versandrisiko für
Übersetzungsarbeiten trägt der Auftraggeber.
(5) Mängel in der Übersetzung, die auf
schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf
fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen
nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
(6) Der Auftragnehmer behält sich das
Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen nicht unerheblichen
Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich geltend gemacht
werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine
angemessene Frist einzuräumen.
(7) Beseitigt der Auftragnehmer die
geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er
die Mängelbeseitigung nach § 625 III BGB ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des
Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer
beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch
nach einem Nachbesserungsversuch die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(8) Ansprüche des Auftraggebers gegen
den Auftragnehmer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634 a BGB) verjähren, sofern
nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
4. Haftung
(1) Eine Schadensersatzpflicht des
Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Nicht als
grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden
sind. Der Auftragnehmer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen
Vorkehrungen.
(2)
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines
nach Nr. 4 Abs. 1 Satz 1 verursachten Schadens wird auf die Höhe des
vereinbarten Honorars begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung
eines höheren Schadensersatzanspruches
möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung
der Haftung nach Nr. 4 Abs. 1 und 2 gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu
behandeln und Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
6. Mitwirkung Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt,
zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen
Dritten hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass sich diese zur
Verschwiegenheit entsprechend Nr. 5 verpflichten.
7. Berechnungsgrundlage /
Vergütung (1) Berechnungsgrundlage der Leistung ist die vom Auftragnehmer
ausgegebene aktuelle Honorarliste und berechnet sich im Honorarrahmen nach
Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags. Der Umfang der Übersetzung wird
anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt oder es wird mit
dem Kunden ein Pauschalpreis vereinbart. Als Normzeile im Sinne der
Honorarliste gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen in der Zielsprache der
Übersetzung. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen
umgerechnet. Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die
Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder
über das Wochenende) erforderlich macht, wird ein Zuschlag von 30% bis zu 100%
in Rechnung gestellt. Die Übersetzungen werden, soweit möglich, in der
Raumeinteilung dem Ausgangstext angepasst. Exakte Wiedergabe des Layouts des
Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen dem Auftragnehmer
schriftlich angezeigt werden und sind mit Mehrkosten verbunden.
(2)
Bei Dolmetschereinsätzen erfolgt die Berechnung der erbrachten Leistung nach Zeitaufwand.
Sie schließt die notwendige An- und Abfahrt zum Einsatzort ein. Angefangene
Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Evtl. anfallende Reise- und
Übernachtungskosten übernimmt der Auftraggeber.
(3) Ist die Höhe des
Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene
und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(4) Die Vergütung ist sofort bzw.
spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(5) Befindet sich der
Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen mit 5% p.a.
über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Darüber hinaus werden
Mahnkosten berechnet. Vereinbarte Rabatte und Nachlässe
entfallen, wenn der Auftragnehmer nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte
zur Einziehung des Betrages einleiten muss. In diesem Fall richtet sich die
Vergütung nach der aktuellen Honorarliste.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit
schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
fällige Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
(7) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(8) Der Auftragnehmer hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. In allen Fällen
wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der
Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen,
der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig machen.
8. Eigentumsvorbehalt und
Urheberrecht
(1) Übersetzungen bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer behält sich sein
Urheberrecht vor.
9. Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis
zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der
Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur
dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde.
Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar,
das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt
der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst sowie gegebenenfalls Schadensersatz
für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes zu. Bei
Dolmetschaufträgen hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar
sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der
Auftragnehmer für den Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen anderen
Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den
gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der
beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.
(3) Gerichtsstand ist der
Erfüllungsort.
11. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.
12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch
für das Schriftformerfordernis selbst.
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